Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Toggenburg Bergbahnen AG (TBB)

1 Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der Toggenburg Bergbahnen AG (TBB).

 

1.1 Vertrag

Der Vertrag mit der TBB kommt mit der vorbehaltlosen Annahme, d. h. mit dem Kauf einer oder mehrere gesellschaftseigenen Dienstleistungen, zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag inklusive dieser AGB wirksam.

1.2 Ausweispflicht

Der Kunde hat sich auf Verlangen des Personals der TBB auszuweisen.

1.3 Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Bergbahn-/Schneeport-Info bzw. den elektronischen Medien sowie weiteren schriftlichen Angeboten. Spezialtarife, Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie rechtsverbindlich schriftlich durch die TBB bestätigt worden sind.

 1.4 Ausschluss vom Transport

Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie:

  • betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen
  • sich ungebührlich benehmen
  • die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen

Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet, insbesondere bei Lawinen- und Absturzgefahr, können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden.

Weiter können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person insbesondere:

  • sich rücksichtslos verhalten hat
  •  einen lawinengefährdeten Hang befahren hat
  • Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit oder dem Schutz von Wildruhezonen dienen, missachtet hat
  • sich den Sicherheitsanordnungen des Aufsichts- und des Rettungsdienstes widersetzt hat

Der Transport von Sport- und Freizeigeräten wie beispielsweise Snow Bikes, Snow Scooter o. Ä. kann insbesondere aus technischen Gründen, sicherheitsrelevanten Aspekten oder zur Einhaltung von übergeordneten Bestimmungen ausgeschlossen werden.

1.5 Sicherheit

Aus Sicherheitsgründen werden an den Ski- und Sesselliften keine Personen mit Kindern in Huckepack, in Rucksäcken oder auf Schultern befördert. Kinder unter 6 Jahren oder kleiner als 125 cm dürfen die Sesselbahnen aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.

Es werden nur markierte Pisten kontrolliert. Das Verlassen der markierten und gesicherten Pisten erfolgt auf eigene Gefahr und führt zum Ausschluss der Haftung der TBB gemäss Ziff. 5 ff. Die letzte Pistenkontrolle des SOS- und Pistendienstes erfolgt während den offiziellen Öffnungszeiten täglich auf den markierten Pisten ausserhalb der Wohngebiete.

Das Betreten der Pisten ausserhalb der offiziellen Betriebszeiten ist verboten, da stehts mit Pistenpräparations-arbeiten gerechnet werden muss.

2 Tickets und Abonnements

2.1 Gültigkeit

Sämtliche Tickets und Abonnements sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur während den publizierten ordentlichen Betriebszeiten und für den gebuchten Zeitraum gültig.

2.2 Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl eines Abonnements mit einer Laufzeit von mindestens 2 Tagen wird gegen Vorweisen der Kaufquittung sowie eines amtlichen Ausweises einmal Ersatz geleistet. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.- verrechnet.

2.3 Missbrauch oder Fälschung

Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Tickets und Abonnements werden eingezogen. Die Weitergabe oder der Weiterverkauf von bereits genutzten Tickets sind verboten.  Im Gebrauch stehende, aber nicht zum Gebrauch taugliche Tickets und Abonnements können eingezogen werden. Der Verwender hat eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.- zu bezahlen.

Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.

2.4 Umtausch und Rückerstattung im Grundsatz

Tickets und Abonnements können nachträglich nicht in andere Tickets oder Abonnements umgetauscht werden.

Bei Tickets kann generell keine Rückerstattung gemacht werden (Ausnahme online versicherte Ski- und Schlitteltickets (Best Time Tickets) siehe Ziff. 2.4.1). Wird der Betrieb aufgrund schlechten Wetters, technischer Störungen, Stromunterbrüchen, Gründen der Sicherheit oder höherer Gewalt (z. B. Lawinengefahr) o. Ä. ganz oder teilweise eingestellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. Das Nicht-Benutzen der (Beförderungs-)Anlagen berechtigt weder zum Umtausch, zur Änderung, zur Übertragung, zur ganzen oder teilweisen Rückerstattung noch zur Rücknahme von gekauften Fahrkarten/Skipässen.
Bei vor Ort gekauften Mehrtageskarten besteht im Falle von Unfall/Krankheit/Tod des Ticketinhabers ein Anspruch auf Teilrückerstattung in Form eines Wertgutscheines, sofern das Ticket unmittelbar nach Eintreten des Ereignisses an einer der Bergbahnkassen mit einem ärztlichen Zeugnis/Schreiben abgegeben wird. Es finden keine Barauszahlungen statt.

Kann eine Winter- oder Jahreskarte (Abonnement) infolge Unfalls, Krankheit oder Tod des Inhabers nicht mehr genutzt werden, so kann eine Rückerstattung in Form eines Wertgutscheines gewährt werden, sofern das Abonnement zusammen mit einem ärztlichen Zeugnis unmittelbar nach Eintreten des Ereignisses an einer der Bergbahn-Kassen zurückgegeben wird. Die detaillierte Berechnung der Rückerstattung ist im Tarifhandbuch aufgeführt.

2.4.1 Spezialregelung online versicherte Ski- und Schlitteltickets (Best Time Tickets)

Bei Ski- und Schlitteltickets, welche online beim Kauf versichert wurden, steht dem Versicherten in folgenden Fällen eine Teilrückerstattung zu:

  • im Falle von Unfall/Krankheit/Tod des versicherten Ticketinhabers
  • komplette Betriebseinstellung der Anlagen oder Schliessung aller Pisten während eines ganzen Tages (höhere Gewalt, behördlich angeordnete Schliessung etc.)

Ohne Versicherung hat der Ticketinhaber kein Anrecht auf Rückerstattung.

Trifft einer der genannten Fälle ein, muss das versicherte Ticket unmittelbar nach Eintreten des Ereignisses an einer der Bergbahn-Kassen zurückgegeben werden. Bei Unfall/Krankheit/Tod ist zwingend ein ärztliches Schreiben beizulegen, um einen Anspruch auf Rückerstattung geltend zu machen.

Der Betrag für die ungenutzten Tage (Unfalltag gilt als genutzter Tag) wird auf das ursprünglich im Online Shop verwendete Zahlungsmittel rückerstattet.

Erkrankt ein Kind (unter 16 Jahren), wird das Ticket des Kindes sowie das Ticket einer Begleitperson rückerstattet, sofern beide Tickets versichert waren.

2.4.2 Spezialregelung behördliche angeordnete Schliessung

Tickets

Eine Rückerstattung von unversicherten Tickets, die aufgrund einer behördlich zwingend angeordneten Schliessung aller Transportanlagen der TBB nicht benutzt werden können, ist ausgeschlossen. Bei der TBB versicherte Tickets wird im Fall von einer behördlich angeordneten Schliessung aller Anlagen und Pisten der Ticketpreis aufs zuvor verwendete Zahlungsmittel rückerstattet.

Saison- und Jahreskarten

Kann eine Jahreskarte aufgrund einer behördlich zwingend angeordneten Schliessung aller Transportanlagen der TBB von mehr als 2 Wochen nicht benutzt werden, erfolgt eine Teilrückerstattung des gezahlten Kaufspreises der Jahreskarte in Form eines Wertgutscheins. Dieser Gutschein kann bei einem späteren Kauf eines Tickets, einer neuen Jahreskarte oder anderen Leistungen der TBB eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Rückerstattungsansprüche sind spätestens 30 Tage nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets geltend zu machen.

Keine Rückerstattung erfolgt auf Saisonkarten.

2.5 Datenträger

Der Kunde kann zum Erwerb eines wiederverwendbaren, elektronischen Datenträgers für den berührungslosen Zutritt zu den Anlagen und Pisten verpflichtet werden.

2.6 Event-Tickets

Jeglicher Handel mit erworbenen Event-Tickets, namentlich zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der mit den erworbenen Tickets verbundenen Leistung und zu Schadenersatz- sowie Gewinnausgabeansprüchen gegenüber dem ursprünglichen Ticketkäufer und den Ticketerwerbern führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können vom Ticketerwerb ausgeschlossen werden.

Entscheidet die TBB, eine Veranstaltung zu verschieben oder einen Veranstaltungsort zu ändern, gilt das Ticket unabhängig von den Verschiebungsgründen für das Verschiebungsdatum respektive den neuen Veranstaltungsort. Es liegt im Ermessen der TBB zu entscheiden, ob Tickets zurückgegeben, zurückerstattet oder umgetauscht werden können. Ein diesbezüglicher Rechtsanspruch des Kunden besteht nicht.

Der Ticketkäufer anerkennt mit dem Erwerb des Tickets die Sicherheits-, Zutritts-, Alters- und sonstigen Durchführungsvorschriften der TBB und nimmt zur Kenntnis, dass er bei der Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden kann. Die anwendbaren Vorschriften sind beim jeweiligen Veranstalter erhältlich.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Preise

Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken (CHF) und inklusive der Mehrwertsteuer. Die aktuell massgebenden Preisbestimmungen sowie der Geltungsbereich der Tickets und Abonnements werden im Tarifhandbuch und auf www.chaeserrugg.ch/de/informieren/infos-kontakt/agb publiziert. Bei unterschiedlichen Tarifangaben in den einzelnen Prospekten und elektronischen Medien gelten die Bestimmungen im Tarifhandbuch.

3.2 Zahlungen

Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Ticketkäufe auf Kredit bzw. Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahmeregelung diesbezüglich ist im Voraus zu vereinbaren und nur dann gültig, wenn sie schriftlich durch die TBB bestätigt worden ist. Für andere Dienstleistungen und Produkte verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages innerhalb der Zahlungsfrist. Die TBB ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben. Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet innerhalb von 10 Tagen zu erheben. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5 % zu bezahlen. Bleibt die Zahlung auch nach zweiter Mahnung aus, ist die TBB berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen. Die TBB behaltet sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der TBB.

3.3 Preis- und Leistungsänderungen

Die TBB behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben im Internet sowie in Prospekten und Preislisten bis zum Vertragsabschluss zu ändern.

3.4 Währungen

Die Preisangaben erfolgen stets in Schweizer Franken. Die Euroumrechnung erfolgt nach aktuellem Umrechnungskurs im eigenen Kassasystem. Das Rückgeld erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken.

3.5 Gutscheine

Wertgutscheine der TBB können in den Betrieben der TBB und in dem Onlineshop der TBB eingelöst werden. Leistungsgutscheine der TBB sind ebenfalls für andere Angebote/Leistungen einlösbar, gleich wie Wertgutscheine.

Verfallene Gutscheine werden nur dann verlängert, wenn diese nachweisbar käuflich erworben wurden. Gutscheine, welche kostenlos ausgegeben wurden (Sponsoring, PR-Zwecke, Aktionärstickets, usw.) werden nicht verlängert. Von Gutscheinen erfolgt keine Barauszahlung.

4 Rettungsdienst

Erleidet ein Ticketkäufer einen Unfall im Schneesportgebiet der TBB, kann der Rettungsdienst der TBB in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes wird verrechnet. Zusätzliche Kosten für den Krankenwagen-Transport werden separat in Rechnung gestellt. Andere Kosten Dritter (z. B. Rega) sind direkt durch den Kunden zu bezahlen. Es ist Sache des Kunden, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen.

5 Beanstandungen und Haftung

Allfällige Beanstandungen der Ticketkäufer, welche die Leistungserbringung durch die TBB betreffen, sind unverzüglich an die TBB zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen dem Ticketkäufer allfällige Ansprüche gegenüber der TBB verloren. Die TBB haftet für Personen- und Sachschäden, welche durch sie bzw. ihr Personal verursacht werden, nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen: Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.

Eine Haftung der TBB für Sach- und Personenschaden ist namentlich ausgeschlossen bei Unfällen infolge:

  • Nichtbeachtens von Hinweisen, d. h. Missachten von Markierungen und Hinweistafeln, Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten
  •  Missachtens von Weisungen und Warnungen des Bahnpersonals oder des Pisten- und Rettungsdienstes
  • Missachtung der Warnungen vor Lawinengefahren
  •  fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhaltens auf Anlagen und Skipisten
  •  Ausübung von Risikosportarten wie Freeriden, Downhill-Biking, Gleitschirmfliege, Base Jumping etc.
  •  ungenügende Pistenpräparierung

Im Übrigen stützt sich die Haftung der TBB im Wesentlichen auf die Richtlinien der Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten in der jeweils aktuellen bzw. gültigen Fassung. Die TBB haftet nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldungsnachweis obliegt dem Kunden. Es besteht keine Haftung für Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Skipisten. Sodann ist jede Haftung für Unfälle auf Wander- und Schlittelwegen, in eisigem oder felsigem Gelände sowie in den Stations- und Gastronomiebereichen ausgeschlossen. Für Personen- oder Sachschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet die TBB im Rahmen dieser AGB. Jede Haftung für Diebstähle im Skigebiet oder für Sachbeschädigungen durch Dritte ist ausgeschlossen.

6 Datenschutz

Die TBB verpflichtet sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kunden-Nutzungsdaten zu beachten. Mit dem Kauf eines Tickets und/oder mit Eröffnung eines Kundenprofils oder mit dem Abonnieren eines Newsletters der TBB willigt der Kunde aktiv ein, dass die TBB die Personen-, Verkaufs- und Verwendungsdaten speichern und für Statistik- und Werbezwecke weiterverwenden kann. Der Kunde hat auf Anfrage das Recht, die auf seinem Profil gespeicherten Daten einzusehen, zu berichtigen und – sofern diese gesetzlichen oder gemäss vorstehenden Bestimmungen nicht zwingend erforderlich sind – löschen zu lassen.

Weitere Information dazu finden Sie hier.

6.1 Foto- und Videoaufnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zwecke der Betriebssicherheit und Zutrittskontrollen Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden können.

6.2 Verwendung W-LAN

In verschiedenen Gastronomiebetrieben steht ein öffentliches, drahtloses Internetnetzwerk (W-LAN) zur Verfügung. Das zur Verfügung gestellte Netz darf nicht für rechtswidrige, strafbare und/oder sittenwidrige Inhalte und Handlungen genutzt werden und die sichere Nutzung des Netzes liegt in der Verantwortung des Nutzenden. Die TBB übernimmt für die Folgen keine Haftung.

7 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gastronomie der TBB AG

7. 1 Reservation

Der Vertrag hat erst Gültigkeit, wenn er vom „Besteller“ schriftlich rückbestätigt ist. Wird die Offerte nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich bestätigt, so behält sich die TBB das Recht vor, über die reservierten Daten zu verfügen.

7.2 Personenanzahl

Der Kunde hat die definitive Personenzahl bis spätestens 48 Stunden vor dem Anlass bekannt zu geben. Später abgemeldete Personen werden zu 100 % in Rechnung gestellt. Weicht die definitive Personenzahl mehr als 20 % von der ursprünglich bestätigten Personenzahl ab, behält sich die TBB das Recht vor, die Differenz in Rechnung zu stellen.

Eine höhere Personenanzahl kann dazu führen, dass die Kapazitäten der TBB nicht ausreichen. Deshalb ist die TBB bis zur Bestätigung der höheren Personenanzahl nur an die zuletzt von der TBB bestätigte Personenanzahl gebunden.

7.3 Annullations-Bedingungen für Anlässe

Allfällige gänzliche Annullationen des Anlasses müssen vom Besteller so rasch als möglich mitgeteilt werden. Wird der ganze Anlass kurzfristig annulliert, werden dem Besteller folgende Beträge der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt:

30 – 15 Tage vor Anlass:                          50 % der vereinbarten Leistungen

14 – 3 Tage vor Anlass:                            75 % der vereinbarten Leistungen

weniger als 3 Tage vor dem Anlass:           100 % der vereinbarten Leistungen

7.3.1  Spezialregelung Pandemie

Wenn aufgrund einer behördlich zwingend angeordneten Schliessung der Gastronomie ein Anlass nicht durchgeführt werden kann, entstehen für den Kunden keine Annullations-Kosten. Wenn sich der Kunde aufgrund einer Pandemie zur Absage eines Anlasses entscheidet, gelten die unter Ziff. 7.3 aufgeführten Annullations-Bedingungen.

7.4 Vertragsänderungen

Vertragsänderungen von Kundenseite werden nur nach Absprache und in schriftlicher Form akzeptiert.

7.5 Anzahlungen

Die TBB behält sich das Recht vor, bis zu 50 % der gebuchten Leistungen nach Vertragsabschluss zu verrechnen.

7.6 Einrichtung und Bestuhlung

Die Räume werden nach den Wünschen des Kunden vertragsgemäss eingerichtet. Einrichtungsänderungen können der TBB bis 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Für später gewünschte Änderungen werden dem Besteller pauschal CHF 100.- in Rechnung gestellt.

7.7 Beschädigung von Mobiliar

In sämtlichen Gebäuden, insbesondere an den Wänden dürfen keine Klebstreifen oder andere haftenden Materialien angebracht werden. Für Abnützungsschäden, die aus unsachgemässer Benutzung der Räumlichkeiten entstehen, haftet der Kunde.

7.8 Verlängerung der Veranstaltung

Wird die vereinbarte Schlusszeit der Veranstaltung überschritten, bitten wir den Kunden, sich frühzeitig an die verantwortlichen Mitarbeiter der TBB zu wenden. Eine Verlängerung ist nur in Absprache und mit dem ausdrücklichen Einverständnis der TBB möglich. Eine Verlängerung ist mit entsprechenden Mehrkosten verbunden.

7.9 Feuerwerk

Auf dem Chäserrugg gilt in Rücksichtnahme auf die Tierwelt ein absolutes Feuerwerksverbot. Auch andere Arten von aufsteigendem Feuer etc. sind auf dem Chäserrugg nicht gestattet.

7.10 Zusätzliche Extrafahrten

Die Mitarbeiter für Extrafahrten werden aufgrund des Vertrages aufgeboten. Aus diesem Grund kann die TBB auch nur die Durchführung der vereinbarten Fahrten garantieren. Zusätzliche Fahrten können nur in vorgängiger Rücksprache mit dem Personal und nach Freigabe der TBB durchgeführt werden. Die entsprechenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

7.11 Rücktritt durch TBB

Die TBB ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige (schriftliche) Erklärung ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

  • höhere Gewalt oder andere von der TBB nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Veranstaltungen, die unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht werden
  • die TBB begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Gäste oder das Ansehen der TBB beeinträchtigen kann oder der Zweck des Anlasses gesetzeswidrig ist.

8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der TBB untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand ist Wildhaus-Alt St. Johann, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

Unterwasser, 1. September 2021

aktualisiert am 27. Oktober 2023

Tarifbestimmungen

Hier finden Sie die verschiedene Tarifbestimmungen zu den Angeboten der Toggenburg Bergbahnen AG.